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08. Mai 2020
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Kurzinformation aus dem Regierungsrat

Vernehmlassung zum Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Vernehmlassung zum Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Der Regierungsrat hat das Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) zuhanden der Vernehmlassungspartner verabschiedet. Das Einführungsgesetz regelt den Beitritt des Kantons Bern zur total revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 und ihre Einführung im Kanton Bern. Die Vereinbarung modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das vom Bundesparlament im Juni 2019 einstimmig verabschiedet wurde. Die Revision führt zu keiner grundlegenden Änderung des öffentlichen Beschaffungswesens. Aber sie verfolgt neben der Rechtsvereinheitlichung auch politische Ziele, nämlich die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen sowie die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb. Das Beschaffungsverfahren und die Schwellenwerte bleiben grundsätzlich unverändert, aber viele Einzelheiten des Verfahrens werden angepasst. Die Vernehmlassung dauert vom 8. Mai 2020 bis am 1. August 2020.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

Federführung: Finanzdirektion (FIN)
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