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08. Dezember 2022
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Kurzmitteilungen des Regierungsrates

Vernehmlassungsantwort zum aktiven Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige auf Bundesebene

Der Regierungsrat begrüsst die Vorlage und die damit auf Bundesebene ermöglichte Diskussion zu Vor- und Nachteilen des Stimmrechtsalters 16. Sollte das Stimmrechtsalter 16 eingeführt werden, ist eine einheitliche Regel auf Bundesebene gegenüber kantonalen Lösungen zu favorisieren.

Federführung: Staatskanzlei (STA)

Anpassung bei Bemessung der Sozialhilfe von vorläufig aufgenommenen Personen

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe angepasst. Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) für vorläufig Aufgenommene in Gemeindezuständigkeit wird ab 10 Jahren nach Erteilung der vorläufigen Aufnahme auf 85 Prozent des regulären Grundbedarfs erhöht. Bisher lag er bei 70 Prozent und die Reduktion betrug somit 30 Prozent. Dieser Ansatz gilt weiterhin für alle vorläufig aufgenommenen Personen, deren vorläufige Aufnahme weniger als 10 Jahre zurückliegt. Das Berner Verwaltungsgericht hatte sich mit der Bemessung der Sozialhilfe von vorläufig aufgenommenen Personen befasst. Die Anpassungen werden aufgrund der getroffenen Urteile vorgenommen. Die Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Sozialdienste erhalten eine Frist bis 1. April 2023, um die Neuberechnung der Sozialhilfebudgets der in Frage kommenden Personen vorzunehmen.

Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (SHV) / Teilrevision / 2023 (Anpassung GBL VA7+)

Federführung: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Lohnmassnahmen 2023 für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat gestützt auf das vom Grossen Rat in der Wintersession 2022 genehmigte Budget 2023 die Lohnmassnahmen für das kommende Jahr beschlossen. Diese sehen eine Erhöhung der Lohnsumme um 1,2 Prozent vor. Für Lohnmassnahmen stehen zusammen mit den Rotationsgewinnen (0,8 Prozent der Lohnsumme) insgesamt 2 Prozent zur Verfügung. Rotationsgewinne entstehen, wenn ältere Mitarbeitende austreten und durch jüngere Mitarbeitende mit einem tieferen Gehalt ersetzt werden. 0,5 Prozent der Mittel werden für einen teilweisen Teuerungsausgleich eingesetzt, den alle Kantonsmitarbeitende und Lehrkräfte erhalten. Für individuelle Lohnerhöhungen können per 1. Januar 2023 (Kantonspersonal) bzw. per 1. August 2023 (Lehrkräfte) 1,5 Prozent der Lohnsumme eingesetzt werden.

Federführung: Finanzdirektion (FIN)

Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe in Afrika

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt das Schweizerische Rote Kreuz und die Stiftung Heilsarmee Schweiz mit Beiträgen aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe aufgrund der Ernährungskrise in Afrika. Über 146 Millionen Menschen in afrikanischen Ländern südlich der Sahara leiden unter akuter Ernährungsunsicherheit. Der Klimawandel hat zu mehreren unergiebigen Regenzeiten geführt, hinzu kommen Konflikte und politische Unruhen, die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des Ukraine-Krieges. 

Das Schweizerische Rote Kreuz erhält einen Beitrag von 384'000 Franken für die Nothilfe. Damit wird die Abgabe von Lebensmitteln, Saatgut, Werkzeugen und Bargeldhilfen unterstützt. Zudem werden unter anderem Produkte zur Wasseraufbereitung und sicheren Wasserspeicherung finanziert. Die Stiftung Heilsarmee Schweiz erhält einen Beitrag von 80'000 Franken. Ihr Hilfsprojekt dient vor allem der Abgabe von Essen an Schulen und der Übernahme des Schulgeldes von Schülerinnen und Schülern, damit sie weiterhin Zugang zu Bildung und zur Nahrungsausgabe erhalten.

Federführung: Sicherheitsdirektion (SID)
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