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20. November 2025
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Kurzmitteilungen des Regierungsrates

Volksabstimmung am 8. März 2026

Der Regierungsrat hat von den vier eidgenössischen Abstimmungsvorlagen für den Sonntag, 8. März 2026, Kenntnis genommen. Es werden keine kantonalen Volksabstimmungen stattfinden.

Federführung: Staatskanzlei (STA)

Sportfonds: Beitrag an den Neubau des Beachsportcenters «Home of Beach» in Bern

Für den Neubau des Sportzentrums «Home of Beach» hat der Regierungsrat einen Beitrag von maximal 927'440 Franken aus dem Sportfonds bewilligt. Der Verein Beachvolley Bern muss sein seit 2007 betriebenes Beachsportcenter wegen eines geplanten Schulneubaus verlegen. Am neuen Standort in Ausserholligen soll eine nachhaltige und barrierefreie Sportinfrastruktur für verschiedene Beachsportarten entstehen. Geplant sind unter anderem vier In- und acht Outdoor-Beachvolleyball-Felder sowie ein Athletikraum. Die neue Trainings- und Wettkampfinfrastruktur soll dem Breitensport, der Jugendförderung und dem Schulsport zur Verfügung stehen. Zudem werden auch alle Schweizer Beachvolleyball-Nationalteams im neuen Leistungszentrum trainieren. 

Federführung: Sicherheitsdirektion (SID)

Trotz sinkendem Zinsniveau: Vorauszahlungszins auch 2026

Im aktuellen Zinsumfeld hat der Regierungsrat die für die Steuern relevanten Zinsen für das Steuerjahr 2026 festgesetzt. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gewährt der Kanton für das Steuerjahr 2026 einen Vorauszahlungszins von 0,25 % (2025: 0,75 %). Zahlungen in Höhe der voraussichtlich geschuldeten Steuern, welche vor der Fälligkeit der Ratenrechnung erfolgen, sollen sich aus Sicht des Regierungsrates auch im aktuellen Zinsumfeld noch lohnen. Der Vergütungszins und der Verzugszins bleiben bei den Kantons- und Gemeindesteuern unverändert und betragen 1,00 % respektive 4,00 %. Für die direkte Bundessteuer wurden dagegen alle Zinsarten gesenkt: Rückerstattungszins (entspricht dem kantonalen Vergütungszins) und Verzugszins wurden von 4,50 % auf 4,00 % gesenkt, für Vorauszahlungen wird kein Zins mehr gewährt (2025: 0,75 %).

Weitere Informationen unter: Zinsarten

Federführung: Finanzdirektion (FIN)

Kredit für die neue Polizeiwache im Bahnhof Bern

Die Polizeiwache im Bahnhof Bern muss aufgrund der laufenden Umbau- und Erweiterungsarbeiten am Hauptbahnhof verlegt werden. Sie soll ab 2029 auf dem Parkdeck des Bahnhofs angesiedelt werden, angrenzend an die Wache der Transportpolizei der SBB und die Einsatzzentrale des SBB-Sicherheitsdienstes. Dadurch können Räumlichkeiten gemeinsam genutzt und die Zusammenarbeit verbessert werden. Die Räumlichkeiten der neuen Polizeiwache sind grösser und entsprechen den Bedürfnissen einer zeitgemässen Polizeiwache. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für die Jahre 2027-2038 einen jährlichen Kredit von 376’460 Franken für die Miete des neuen Standorts. Für den Ausbau, Umzug und die Beschaffung von neuem Mobiliar beantragt er einmalig 6,07 Millionen Franken. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Frühlingssession 2026 behandeln.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

«Miet-Initiative»: Vormieten müssen ab 1. Dezember 2025 offengelegt werden

Die Berner Stimmbevölkerung hat im September die Volksinitiative «Für faire und bezahlbare Mieten dank transparenter Vormieten (Miet-Initiative)» angenommen. Mangels anderslautender Regelung im Initiativtext ist die entsprechende Gesetzesgrundlage umgehend in Kraft getreten. Da der in der Initiative genannte Schwellenwert von 1,5 Prozent leerstehender Wohnungen im Kanton aktuell unterschritten wird – er lag im Juni 2025 bei 1,12 Prozent –, hat der Regierungsrat die Formularpflicht für den Abschluss von Mietverträgen obligatorisch erklärt. Die Formularpflicht soll dazu dienen, bei einem Mieterwechsel überhöhte Mietzinssteigerungen leichter zu erkennen und zu verhindern. Sie gilt ab 1. Dezember 2025. Das heisst, dass für alle Mietverträge, die ab dem 1. Dezember 2025 abgeschlossen werden, das entsprechende Formular verwendet werden muss – unabhängig davon, auf welches Datum der Mietbeginn fällt. Das Formular steht ab heute (20. November 2025) auf der Internetseite des Obergerichts unter der Rubrik Mietzins und Nebenkosten zur Verfügung. 

Federführung: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU)
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