Kantonsbeitrag für die Bielersee-Schifffahrtsgesellschaft
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Kredit von 2,53 Millionen Franken zur Unterstützung der Bielersee-Schifffahrtsgesellschaft (BSG). Die BSG muss in ihre Schiffsflotte investieren, um den touristischen Schifffahrtsbetrieb auf dem Bielersee und der Aare auch künftig aufrechterhalten zu können. Der Kantonsbeitrag soll zusammen mit den finanziellen Beteiligungen der Städte Biel und Solothurn dazu beitragen, dass die BSG touristisch attraktiv und wirtschaftlich gesund bleibt. Der Beitrag ist unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass die BSG die künftige strategische Entwicklung in einem Businessplan darlegt und bis mindestens 2040 keine Dividenden ausschüttet. Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der Wintersession 2026 über den Kredit entscheiden.
Gemeinden Burgdorf und Heimiswil: Verbesserung des Hochwasserschutzes
Der Regierungsrat hat rund 726 000 Franken für die Verbesserung des Hochwasserschutzes und die Renaturierung am Heimiswilbach im Gebiet Stöckeren, Fischermätteli und Ziegelhütte in den Gemeinden Burgdorf und Heimiswil bewilligt. Vorgesehen ist unter anderem die Anpassung des Bachgerinnes, der Bau einer neuen Brücke im Gebiet Ziegelhütte sowie Mauern zum Schutz der angrenzenden Liegenschaften. Die bestehende Fischzucht im Fischermätteli soll zurückgebaut und das Gebiet ökologisch aufgewertet werden.
Kanton Bern leistet Nothilfe nach dem Erdbeben in Kolumbien
Der Regierungsrat spricht einen Beitrag von 80 000 Franken aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe nach dem schweren Erdbeben in Kolumbien. Die Mittel fliessen in direkte Nothilfemassnahmen zugunsten betroffener Kinder und Familien. Am 10. August 2026 erschütterte ein Erdbeben der Stärke 7,4 Kolumbien – eines der schwersten der vergangenen Jahrzehnte. In mehreren Regionen wurden Wohnhäuser, Schulen, Gesundheitszentren und weitere kritische Infrastrukturen schwer beschädigt. Die kolumbianische Regierung hat den nationalen Katastrophenzustand ausgerufen. Der Beitrag des Kantons fliesst an die Organisation «Save the Children», die seit 1985 in Kolumbien tätig ist und über etablierte Strukturen und lokale Partnerschaften in den am stärksten betroffenen Regionen verfügt. Geplant sind Massnahmen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Kinderschutz, Ernährung sowie Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung. Zudem werden Bargeld- und Nahrungsmittelhilfen bereitgestellt, damit betroffene Familien ihre Grundbedürfnisse decken können.
Regierungsrat überweist Vorlage zum kommunalen Ausländerstimmrecht
Gemeinden im Kanton sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie das kommunale Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen wollen. Der Regierungsrat hat die dazu nötigen Änderungen der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes an den Grossen Rat überwiesen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen erhalten die Gemeinden im Bereich der politischen Rechte den für die Einführung nötigen Handlungsspielraum. Hintergrund ist die in der Herbstsession 2024 vom Grossen Rat angenommene Motion 256-2023 «Gemeindeautonomie für politische Rechte!». Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Wintersession 2026 erstmals beraten.
Regierungsrat legt Bericht zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Ärzte- und Apothekerschaft vor
Der Regierungsrat legt in einem Bericht zu Handen des Grossen Rates dar, wie die Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten mit Apothekerinnen und Apothekern im Sinne der integrierten Gesundheitsversorgung verbessert werden kann. Er setzt damit die Motion 260-2024 um, die in der Frühlingssession 2025 vom Parlament angenommen worden war. Der Bericht sollte insbesondere aufzeigen, wie die direkte Abgabe von Medikamenten nach regionalen Bedürfnissen und unter Wahrung der Wahlfreiheit flexibilisiert werden kann, Synergiepotenziale der regionalen Zusammenarbeit aufzeigen und die Grundlage für allfällig nötige Gesetzgebungsprozesse bilden. Der Regierungsrat prüfte verschiedene Varianten zur Anpassung der direkten Medikamentenabgabe. Er empfiehlt im Grundsatz am heutigen System festzuhalten, aber Ausnahmeregelungen zu ermöglichen. Neu soll zudem die Erstversorgung durch eine Ärztin oder einen Arzt im Rahmen einer abschliessenden Therapie auf maximal einen Monat festgelegt werden. Wichtig ist dem Regierungsrat die berufsübergreifende Zusammenarbeit – sei dies zwischen Ärzteschaft und Apotheken oder bei der Arzneimittelversorgung in den Pflegeheimen. Die Prozesse in diesen Bereichen gilt es weiter zu optimieren.