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25. Mai 2023
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Medienmitteilung des Regierungsrats
:
Kanton Bern schafft schlankes Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen

Der Bund hat die Voraussetzungen geschaffen, um mit einer Solaroffensive in den Bergen erneuerbare Energiequellen zu fördern und insbesondere die Stromversorgung im Winter sicherzustellen. Der Regierungsrat will die Solaroffensive rasch umsetzen. Deshalb hat er mit einer dringlichen Einführungsverordnung die Zuständigkeit für die Bewilligungen festgelegt und ein schlankes Verfahren definiert.

Mit der am 30. September 2022 beschlossenen Änderung des Energiegesetzes erleichtert der Bund die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen. Er fördert diese mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten. Von den Erleichterungen und Förderbeiträgen profitieren nur Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2025 Elektrizität ins Stromnetz einspeisen und nur bis diese neuen Photovoltaik-Grossanlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von maximal zwei Terawattstunden (TWh) liefern. Mit der am 17. März 2023 vom Bundesrat verabschiedeten Anpassung der Energieverordnung sind nun unter anderem die Gesuchsverfahren und die Bemessungskriterien für die Förderung der Photovoltaik-Grossanlagen geregelt worden. Zuständig für die Bewilligung solcher Anlagen, die namentlich in den Bergen realisiert werden könnten, sind die Kantone.

Regierungsstatthalterinnen und -statthalter sollen über Bewilligung entscheiden

Um die vom Bundesrecht verlangte rasche Umsetzung zu ermöglichen, hat der Regierungsrat mit einer dringlichen Einführungsverordnung bestimmt, dass die Regierungsstatthalterinnen und -statthalter für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen zuständig sein sollen. Weiter hat er die Verfahren für prioritär erklärt. Schliesslich wird die verwaltungsinterne Beschwerdeinstanz entfallen. Das heisst, gegen die Erteilung oder Verweigerung von Bewilligungen kann direkt beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden, was die Verfahren beschleunigt. 

Aussichtsreiche Projekte vorantreiben

Der Kanton Bern ist daran interessiert, dass ihm Projekte vorgelegt werden, die eine Chance haben, rasch bewilligt zu werden. Dazu muss unter anderem geklärt werden, ob der Standort in Bezug auf Naturgefahren und Schutzgebiete unproblematisch und ob die Anbindung ans Stromnetz möglich ist.

Die Netzkapazitäten sind begrenzt, weshalb ein räumlicher Optimierungsbedarf besteht, um eine maximal mögliche Leistung und Produktion im Kanton Bern zu erreichen. Dazu ist eine Absprache mit den Netzbetreibern im Berner Oberland, den Projektanden und den Schutzorganisationen im Rahmen eines runden Tisches unter der Führung des Kantons notwendig. Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion hat die entsprechenden Arbeiten gestartet und will sie noch vor der Sommerpause abschliessen.

Kanton unterstützt Gesuchstellende

Die Gesuchstellenden können sich vom Amt für Umwelt und Energie und anderen Fachstellen des Kantons Bern beraten lassen. Zudem erarbeiten die zuständigen kantonalen Stellen derzeit ein Merkblatt. Dieses zeigt auf, wie die verschiedenen Bewilligungsverfahren aufeinander abgestimmt werden und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind. Eine Photovoltaik-Grossanlage kann letztlich nur realisiert werden, wenn sowohl die Bewilligung durch die kantonale Behörde als auch die Genehmigung für die Zuleitung durch die Bundesbehörde erteilt wird.

Engagement 2030: So entwickelt sich der Kanton Bern

Der Kanton Bern fördert im Rahmen einer wirkungsvollen nachhaltigen Entwicklung gezielt einheimische, erneuerbare Energieträger. Dies ist einer der Entwicklungsschwerpunkte der Richtlinien zur Regierungspolitik 2023-2026. Darin hat der Regierungsrat fünf strategische Ziele formuliert, um seine Vision 2030 umzusetzen. So will der Kanton die Lebensqualität der Bevölkerung steigern, eine führende Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen im Umweltbereich spielen sowie seine Ressourcenstärke und Wirtschaftskraft erhöhen.

Alle Details zu den fünf Zielen: www.be.ch/engagement2030

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