Der Kanton Bern kennt gegenwärtig keine Stellvertretungsmöglichkeit für Mitglieder des Grossen Rates während der Sessionen. Das Büro des Grossen Rates schlägt nun Änderungen von Kantonsverfassung und Grossratsgesetz vor. Diese würden es – einer überwiesenen Motion entsprechend – ermöglichen, sich bei Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub während mindestens zwei Sessionen vertreten lassen zu können. Die Vertretung würde nach den Grundsätzen des Nachrückens erfolgen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 15. Februar 2026.