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20. Februar 2026
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Gesetz über die Public Corporate Governance geht in die Vernehmlassung

Gestützt auf parlamentarische Vorstösse will der Regierungsrat ein Gesetz über die Public Corporate Governance schaffen. Es soll die kantonale Steuerung und Aufsicht über alle ausserhalb der Zentralverwaltung angesiedelten Träger öffentlicher Aufgaben und über weitere Institutionen regeln. Der Gesetzesentwurf geht heute (20.2.2026) in die Vernehmlassung.

Wie andere Gemeinwesen kennt der Kanton Bern zahlreiche sogenannte «andere Träger öffentlicher Aufgaben». Dabei handelt es sich um Institutionen, die kantonale Aufgaben wahrnehmen und ausserhalb der Zentralverwaltung angesiedelt sind. Ausserdem ist der Kanton zur Wahrung öffentlicher Interessen an einer Vielzahl weiterer Institutionen beteiligt. Die Bandbreite reicht dabei vom international tätigen börsenkotierten Unternehmen bis hin zur lokal tätigen Stiftung. Die einheitliche Steuerung und Aufsicht dieser Institutionen erfolgt heute über die vom Regierungsrat erlassenen «Public Corporate Governance – Richtlinien (PCG-Richtlinien)». 

Gesetzliche Regelung der aktuellen etablierten Praxis

Der nun vorliegende Gesetzesentwurf hebt die PCG-Richtlinien auf Gesetzesstufe. Diese Richtlinien haben sich in der Praxis bewährt und stossen bei den betroffenen verwaltungsexternen Institutionen sowie in der Verwaltung auf breite Zustimmung. Ausserdem entsprechen sie den heutigen Anforderungen an eine «Good Public Corporate Governance» und werden von externen Expertinnen und Experten als bewährte und vorbildliche Praxis eingestuft.

Der Gesetzesentwurf regelt, unter welchen Voraussetzungen der Kanton Bern «andere Träger öffentlicher Aufgaben» errichtet oder sich an solchen beteiligt. Er regelt ferner, unter welchen Voraussetzungen sich der Kanton Bern zur Wahrung des öffentlichen Interesses an Institutionen beteiligt. Zudem legt der Erlass die Instrumente fest (z.B. Eignerstrategien, Aufsichtskonzepte, Controllingespräche, Reportings), mit welchen der Regierungsrat die Steuerung und die Aufsicht der einzelnen ausgelagerten Institutionen ausübt. Weiter wird im Gesetz festgehalten, was die Oberaufsicht des Grossen Rates umfasst.

Umsetzung parlamentarischer Vorstösse

Mit Annahme der Ziffern 1 und 2 der Motion 134-2023 Remund (Grüne, Mittelhäusern) «Schaffung eines generellen Beteiligungsgesetzes» beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat, ein generelles Beteiligungsgesetz zu erarbeiten und darin die Grundsätze, die Eigentümerstrategie, die Aufgaben und Aufsicht des Regierungsrates und des Grossen Rates zu regeln. Ferner nahm der Grosse Rat Ziffer 3 der Motion 134-2023 Remund und die Motion 005-2024 (Sicherheitskommission; Roggli, Die Mitte, Rüschegg Heubach) «Erarbeitung einer kantonalen Beteiligungsstrategie» je als Postulat an und überwies die Motion 252-2022 Gschwend-Pieren (SVP, Kaltacker) «Eindämmung wettbewerbsverzerrender Konkurrenz durch Staatsbetriebe».

Mit der Gesetzesvorlage kommt der Regierungsrat diesen Aufträgen des Grossen Rates nach.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

Vernehmlassungsverfahren wird eröffnet

Die Vernehmlassung zum Gesetz über die Public Corporate Governance dauert vom 20. Februar 2026 bis am 20. Mai 2026. Sie wird mittels E-Mitwirkung durchgeführt. Die Unterlagen für die Vernehmlassung sind abrufbar unter https://e-mitwirkung.apps.be.ch/de. Das neue Gesetz regelt die kantonale Steuerung und Aufsicht über alle ausserhalb der Zentralverwaltung angesiedelten Träger öffentlicher Aufgaben und über weitere Institutionen. Es orientiert sich an der bisherigen etablierten Praxis und entspricht den heutigen Anforderungen an eine «Good Public Corporate Governance».

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