Abgeltung der Zentrumslasten von Bern, Biel und Thun
Der Regierungsrat setzt die vom Grossen Rat in der Frühjahrssession beschlossene Änderung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich per 1. Januar 2027 in Kraft. Er hat zudem die Höhe der Pauschalbeiträge festgesetzt, mit welchen die Zentrumslasten der Städte Bern, Biel und Thun für 2026 abgegolten werden sollen. Diese betragen für die Stadt Bern 60,9 Millionen, für Biel 18,3 Millionen und für Thun 11,7 Millionen Franken. Damit werden die drei grössten Berner Städte für ihre überdurchschnittlich hohen Lasten in den Aufgabenbereichen privater Verkehr, öffentliche Sicherheit, Gästeinfrastruktur, Sport, soziale Sicherheit und Kultur entschädigt. Ab 2027 werden auch die Städte Langenthal und Burgdorf eine Abgeltung für ihre Zentrumslasten erhalten.
Gesetz über berufsmässige Personentransporte durch Taxis und andere Fahrzeuge tritt in Frühjahr in Kraft
Der Regierungsrat hat beschlossen, das neue Gesetz über berufsmässige Personentransporte durch Taxis und andere Fahrzeuge (BPTG) per 1. März 2027 in Kraft zu setzen.
Standesinitiative zur Finanzierung der militärischen Landesverteidigung eingereicht
Im Auftrag des Grossen Rates hat der Regierungsrat bei der Bundesversammlung die Standesinitiative «Finanzierung der militärischen Landesverteidigung nach internationalen Sicherheitsstandards» eingereicht. Die Initiative verlangt, dass die Ausgaben des Bundes für die militärische Landesverteidigung während zehn Jahren mindestens 2,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Damit dies möglich wird, soll die Bundesverfassung temporär geändert werden. Grundlage der Standesinitiative ist die in der Sommersession 2026 vom Grossen Rat angenommene Motion 327-2025.
Regierungsrat will Hochwasserschutz in den Lütschinentälern verbessern
Der Regierungsrat hat den neuen Gewässerrichtplan Lütschine verabschiedet. Der Richtplan umfasst die Weisse, Schwarze und Vereinigte Lütschine mit insgesamt 50 Kilometer Flusslauf bis zur Mündung in den Brienzersee. Vor dem Hintergrund der verheerenden Auswirkungen des Hochwasserereignisses von 2005 definiert der Kanton mit dem Richtplan unter anderem Massnahmen zum Gewässerunterhalt, Hochwasserschutz und zur ökologischen Aufwertung der Lütschine. Damit sollen die Lütschinentäler besser vor Hochwasserereignissen geschützt werden.