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Justiz

Was ist die Justiz?

Die Justiz (Judikative) stellt neben der Regierung (Exekutive) und dem Grossen Rat (Legislative) die dritte Staatsgewalt dar.

Die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft bilden die bernische Justiz. Sämtliche Richterinnen und Richter sowie die Generalstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt und deren Stellvertretung werden für eine Dauer von sechs Jahren vom Grossen Rat gewählt.

Was macht die Justiz?

Bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien (Zivilprozess) und bei Vergehen gegen das Gesetz (Strafprozess) sind als erstes die vier Regionalgerichte bzw. das kantonale Zwangsmassnahmengericht, das Wirtschaftsstrafgericht und das Jugendgericht zuständig. Die beiden obersten kantonalen Gerichte sind das Obergericht (Straf- und Zivilrecht) und das Verwaltungsgericht (öffentliches Recht).

Die Staatsanwaltschaft ist die Strafverfolgungsbehörde. Zu ihr gehören die Generalstaatsanwaltschaft, die kantonalen Staatsanwaltschaften, die regionalen Staatsanwaltschaften und die Jugendanwaltschaft.

  • Gerichtsbehörden und Staatsanwaltschaft

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