Was ist der Regierungsrat?
Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde (Exekutive) des Kantons Bern.
Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern, die direkt vom Volk gewählt werden. Als Kollegialbehörde fasst er seine Beschlüsse gemeinsam und vertritt sie gemeinsam nach aussen.
Die Regierungsmitglieder arbeiten vollamtlich im Dienst des Kantons. Sie dürfen kein anderes politisches Amt bekleiden. Jedes Mitglied steht einer der sieben Direktionen vor.
Wer kann in den Regierungsrat gewählt werden?
Jede Person, die im Kanton Bern stimm- und wahlberechtigt ist, kann für den Regierungsrat kandidieren. Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Bernerinnen und Bernern unterschrieben sein.
Wie wird gewählt?
Für die Regierungsratswahlen ist der Kanton Bern ein einziger Wahlkreis. Die Regierungsmitglieder werden im Majorzverfahren gewählt. Gewählt sind jene sieben Personen, die am meisten gültige Stimmen erhalten haben. Im ersten Wahlgang zählt das absolute Mehr, im zweiten Wahlgang (Stichwahl) das einfache Mehr.
Sitzgarantie für den Berner Jura
Die Kantonsverfassung garantiert der Bevölkerung des Berner Juras einen Sitz im Regierungsrat. Wählbar sind französischsprachige Personen, die im Kanton Bern stimmberechtigt sind und ihren Wohnsitz im Verwaltungskreis Berner Jura haben.
Die von den Kandidatinnen und Kandidaten des Berner Juras erzielten Stimmen werden für den Gesamtkanton und den Berner Jura getrennt gezählt. Massgebend für die Zuteilung des garantierten Sitzes ist das so genannte geometrische Mittel der beiden Ergebnisse.
Wann finden die nächsten Wahlen statt?
Die Regierungsratswahlen finden zusammen mit den Grossratswahlen alle vier Jahre im Frühjahr statt. Die nächsten Wahlen finden im 2026 statt.